Description
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura – Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: Sehr Gut, Universität Wien (Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht), Veranstaltung: Seminar aus Rechtsphilosophie – Zur Theorie aus Strafe und Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: – Praxisbezogen klärt diese Arbeit ua iZm “Tauerntunnelunfall”-, “Kaprun-“, “WU-Brand-“, “BAWAG-Prozess”, “Parmalat”, “ENRON” rechtsvergleichend (insbes zw Ö und Dtl) die Frage, wie “nulla poena sine lege” vs “societas delinquere potest” auch in theoria et in praxi zu verstehen ist. – Es wird rechtsvergleichend vorgegangen, etliche Termini werden auf Herz und Nieren untersucht. – Als ein zentrales Fundament hierzu dient die Arbeit Heines (1995). – Zahlreiche Behauptungen Heines werden generell einer sachlich-kritischen Prüfung unterzogen. – Fernerhin werden zahlreiche (ö; dt) Fehlbehauptungen (Pilz; Boller; Tipold im WK; Heine; Marlies; Kienapfel/Höpfel; Zeder; Seiler; Meyer/Badelt; Haberer et al) sachlich widerlegt, Lücken aufgedeckt, zT Inkonsistenzen sachlich aufgezeigt. – Die zentrale Figur des sog “Schuldstrafrechts” als sog “Eckpfeiler” des geltenden (dt; ö) Strafrechts (korrekt, mittlerweile: Kriminalrechts) wird sachlich und fachlich als hinterfragenswert näherer Analyse und Reflexion unterzogen. – Auch die Substanzlosigkeit der sog “mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit” (!) im Kontext der sog Unterlassungshaftung wird in diesem Kontext wird praxisbezogen dargelegt. – Überdies wird eine betriebswirtschaftliche Verortung (Stichwort sog “Corporate Governance”, sog “Risk Management”, sog “Krisenmanagement”, sog “Katastrophenmanagement”) vorgenommen. – Weiters wird eine volkswirtschaftliche Komponente in diesem Kontext anskizziert (Stichwort “Post-Democracy”, “CSR”). – Insgesamt wird auch akurat die Verzahnung zwischen Philosophie, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Soziologie in diesem Kontext aufgezeigt. – Insgesamt wird in ho




